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Versteckte Botschaften im Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis kann auf den ersten Blick gut wirken, aber in Wirklichkeit versteckte Botschaften und Geheimcodes enthalten, die genau das Gegenteilige bewirken sollen. Wenn Sie versteckte Botschaften und ein schlechtes Arbeitszeugnis nicht sofort erkennen, könnte das fatale Folgen für Ihre berufliche Zukunft haben. Aus diesem Grund ist es wichtig zeitnah nach Erhalt des Arbeitszeugnisses die darin enthaltenden Formulierungen und die Zeugnissprache zu prüfen und ggf. eine Korrektur zu verlangen.



In diesem Blogartikel habe ich einige versteckte Botschaften im Arbeitszeugnis zusammengefasst und erläutere die Bedeutung dieser Geheimcodes:


"Wir bestätigen gerne, dass sie/er mit Fleiß, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit an ihre/seine Aufgaben herangegangen ist."

In dieser Formulierung fehlt die fachliche Qualifikation und somit wird bescheinigt, dass der/die Mitarbeiter/in fachlich nicht geeignet für die Position war.


"Sie/Er arbeitete sehr genau und erledigte ihre/seine Aufgaben ordnungsgemäß."

Diese Beurteilung bedeutet, dass der/die Mitarbeiter/in ineffizient und bürokratisch gearbeitet hat.


"Sie/Er hat ihre/seine Aufgabe mit großem Fleiß erledigt."

Es wird hier zwar Fleiß bescheinigt, aber kein Erfolg, was den Eindruck erweckt, dass man keinen Erfolg in dieser Funktion hatte.


"Sie/Er zeichnete sich besonders durch ihre/seine Pünktlichkeit aus."

Ist eine gute Bewertung in einem Arbeitszeugnis, oder? Falsch gedacht! In Wirklichkeit bedeutet es, dass man dem/der Mitarbeiter/in nichts Besseres als Pünktlichkeit bescheinigen kann. Ansonsten gab es keine besonderen Leistungen, die man sonst im Arbeitszeugnis attestieren kann.


„Sie/Er erledigte ihre/seine Aufgaben stets zur Zufriedenheit.“

Diese Bewertung klinkt erstmal gut, aber ist in Wahrheit eine befriedigende Zeugnisnote.


„Ihr/Sein Verhalten gegenüber Kollegen, Vorgesetzten und Kunden war stets einwandfrei.“

Das ist eine übliche Formulierung, um das Sozialverhalten eines Mitarbeiters zu beschreiben. Jedoch ist hier die Reihenfolge zu beachten, die nach Hierarchie zu gliedern ist. Zuerst ist der Vorgesetzte, dann die Kollegen und zuletzt die Kunden zu erwähnen. Ansonsten erweckt es den Eindruck, dass es mit dem Vorgesetzten Unstimmigkeiten gab.



Da in vielen Arbeits- und Tarifverträgen Ausschlussfristen vereinbart sind, sollten Sie schnell handeln. In der Regel ist dort geregelt, dass Sie alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis wie z.B. die Berichtigung von Arbeitszeugnissen innerhalb einer Frist von 3 Monaten einklagen müssen. Anderenfalls verfällt der Anspruch.


 

Über die Autorin

Mein Name ist Amela Birindžić. Ich bin die Gründerin von HR Frog, Bewerberberaterin für Jobsuchende sowie Personalberaterin und Interim HR Specialist für Unternehmen. Schon während meines Studiums "Unternehmensführung und E-Business-Management" hat sich Human Resources als meine Leidenschaft herauskristallisiert. Insgesamt kann ich mehr als 14 Jahren Berufserfahrung im Personalmanagement und Recruiting vorweisen. Mehr zu mir können Sie hier nachlesen.

 

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